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Schlichtungsstellen

Das Bundesamt für Justiz unterhält drei behördliche Schlichtungsstellen, die sich in bestimmten Lebenslagen um eine außergerichtliche Streitbeilegung bemühen. So vermittelt die Schlichtungsstelle Luftverkehr zwischen Fluggast und Fluggesellschaft, die Schlichtungsstelle Videosharingplattform-Dienste zwischen Nutzer und Plattformanbieter und die Schlichtungsstelle Urheberrechts-Dienste zwischen Nutzer, Rechtsinhaber und Diensteanbieter. Außerdem kann das BfJ private Schlichtungsstellen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und im Einvernehmen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt auch nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz anerkennen.

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