
Klar. Kompetent. Engagiert.
Ich bin Guy Bockamp und ich berate im EU-Recht, Kunst- und Urheberrecht und zum Recht der Museen und Sammlungen – klar, kompetent und engagiert.
In meiner Privatkanzlei bin spezialisiert auf den Schutz kreativer Leistungen und Fragen der Restitution von Kulturgütern, aus kolonialen Kontexten.

Klar. Kompetent. Engagiert.
Ich bin Guy Bockamp und ich berate im EU-Recht, Kunst- und Urheberrecht und zum Recht der Museen und Sammlungen – klar, kompetent und engagiert.
Meine Privatkanzlei ist spezialisiert auf den Schutz kreativer Leistungen und Fragen der Restitution von Kulturgütern, aus kolonialen Kontexten.
Über mich
Machen wir es kurz:
Wenn Sie sich für meinen beruflichen Werdegang interessieren, schauen Sie gerne auf mein LinkedIn-Profil
Ich wurde 1979 in Hamburg geboren, war an der Cambridge University (UK) und an der Georg-August-Universität Göttingen und habe Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Informatik studiert, habe für eine texanische Kanzlei (die es leider nicht mehr gibt) und die University of Texas at Austin in einem Deutschen Ministerium (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bzw. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) und im politischen Raum als Assistent des Bundesministers der Finanzen gearbeitet. Seit 2007 bin ich Rechtsanwalt.
In dieser Zeit habe ich mehrere Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz / Intellectual Property (IP) zur Entscheidung vor den Deutschen Bundesgerichtshof verhandelt, darunter die Entscheidung BGH, 04.07.2019 – I ZR 149/18 – Deutsche Umwelthilfe, und gemeinsam mit den Rainbow Refugees Frankfurt für LGBTIQ+ Geflüchtete gekämpft.
Außerdem habe ich Erfahrung bei der Beratung von NGOs und Verbraucherschutzverbänden in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, einschließlich der transnationalen Verlegung und betreffend das Gesellschaftsrecht mehrere Mitgliedsstaaten bzw. EWR-Staaten (namentlich insbesondere Belgien, Deutschland, Österreich, Luxemburg und Liechtenstein) und die Rechtswahl-Planung (einschließlich bestimmter steuerlicher Aspekte) im europäischen Vergleich und der
Was mich als Mensch bewegt
Menschsein bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst, für andere, für das, was war und das, was ist und kommt. Es ist die Fähigkeit, Ungerechtigkeit zu erkennen, zu verstehen und nicht hinzunehmen. Menschsein bedeutet, mitzufühlen und sich einzumischen, auch wenn es unbequem wird.
Menschsein heißt, nach Wissen zu streben und nicht mit einfachen Antworten zufrieden zu sein, nur weil sie uns schmeicheln oder uns gelegen kommen. Es bedeutet, Komplexität auszuhalten, Zusammenhänge zu verstehen und die eigene Perspektive ständig zu hinterfragen. Denn wer sich weiterentwickeln will, muss bereit sein, sich von neuen Ideen herausfordern zu lassen.
Es ist aber auch der Wunsch nach Ausdruck – in Kunst, Kultur, Sprache. Kreativität und Freiheit sind kein Beiwerk, sondern der Kern dessen, was uns als Menschen ausmacht. Unsere Geschichten, unser Schaffen, unser Erinnern – das ist unser Erbe. Und es verdient Achtung.
Vor allem aber ist Menschsein nicht nur das Streben nach dem Eigenen, sondern auch das Anerkennen des Anderen. Es bedeutet, sich nicht nur an Regeln zu halten, sondern Gerechtigkeit zu wollen. Nicht nur Rechte zu kennen, sondern Verantwortung zu tragen. Nicht nur zu beobachten, sondern zu handeln.
Menschsein ist die Suche nach Sinn. Manchmal ist es Widerspruch, manchmal ist es Klarheit – aber immer ist es im Kern die Entscheidung zur Verantwortung.
Über mich
Wenn Sie sich für meinen beruflichen Werdegang im Detail interessieren, schauen Sie gerne auf mein LinkedIn-Profil
Ich wurde 1979 in Hamburg geboren, war an der Cambridge University (UK) und an der Georg-August-Universität Göttingen und habe Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Informatik studiert, habe für eine texanische Kanzlei und die University of Texas at Austin in einem Deutschen Ministerium (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bzw. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) und im politischen Raum als Assistent des Bundesministers der Finanzen gearbeitet. Seit September 2007 bin ich Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland.
In dieser Zeit habe ich mehrere Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz / Intellectual Property zur Entscheidung vor den Deutschen Bundesgerichtshof verhandelt und gemeinsam mit den Rainbow Refugees für LGBTIQ+ Geflüchtete gekämpft.
Was mich als Mensch bewegt
Menschsein bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst, für andere, für das, was war und das, was ist und kommt. Es ist die Fähigkeit, Ungerechtigkeit zu erkennen, zu verstehen und nicht hinzunehmen. Menschsein bedeutet, mitzufühlen und sich einzumischen, auch wenn es unbequem wird.
Menschsein heißt, nach Wissen zu streben und nicht mit einfachen Antworten zufrieden zu sein, nur weil sie uns schmeicheln oder uns gelegen kommen.
Es bedeutet, Komplexität auszuhalten, Zusammenhänge zu verstehen und die eigene Perspektive ständig zu hinterfragen. Denn wer sich weiterentwickeln will, muss bereit sein, sich von neuen Ideen herausfordern zu lassen.
Es ist aber auch der Wunsch nach Ausdruck – in Kunst, Kultur, Sprache. Kreativität und Freiheit sind kein Beiwerk, sondern der Kern dessen, was uns als Menschen ausmacht. Unsere Geschichten, unser Schaffen, unser Erinnern – das ist unser Erbe. Und es verdient Schutz.
Vor allem aber ist Menschsein nicht nur das Streben nach dem Eigenen, sondern auch das Anerkennen des Anderen. Es bedeutet, sich nicht nur an Regeln zu halten, sondern Gerechtigkeit zu wollen. Nicht nur Rechte zu kennen, sondern Verantwortung zu tragen. Nicht nur zu beobachten, sondern zu handeln.
Menschsein ist die Suche nach Sinn. Manchmal ist es Widerspruch, manchmal ist es Klarheit – aber immer ist es die Entscheidung zur Verantwortung.
Anwaltliche Tätigkeit in Europa
Mir ist die anwaltliche Tätigkeit in diesen Staaten gestattet. Außerhalb Deutschlands bin ich nicht in Strafsachen tätig.
Bundesrepublik Deutschland 🇩🇪
Umfassende Erlaubnis für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage der deutschen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erteilt durch:
- Rechtsanwaltskammer Kassel
Königreich Belgien 🇧🇪
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (ohne Strafverteidigung und ohne gerichtliche Vertretung) in folgenden Bezirken erteilt:
- Barreau de Bruxelles – Ordre français
Republik Österreich 🇦🇹
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (außergerichtlich und ohne Strafverteidigung) in folgenden Bezirken
- Rechtsanwaltskammer Wien
- Tiroler Rechtsanwaltskammer
- Vorarlberger Rechtsanwaltskammer
- Salzburger Rechtsanwaltskammer
- Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
- Rechtsanwaltskammer für Kärnten
- Rechtsanwaltskammer Niederösterreich
- Rechtsanwaltskammer Oberösterreich
- Rechtsanwaltskammer Burgenland
Großherzogtum Luxemburg 🇱🇺
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (außergerichtlich und ohne Strafverteidigung) in folgenden Bezirken erteilt:
- Barreau de Luxembourg
- Barreau de Diekirch
Italienische Republik 🇮🇹
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (ohne Strafverteidigung und ohne gerichtliche Vertretung) in folgenden Bezirken:
- Rechtsanwaltskammer Bozen / Ordine degli Avvocati di Bolzano
Fürstentum Liechtenstein 🇱🇮
Erlaubnis nach Art. 83 Rechtsanwaltsgesetz Liechtenstein (EWR) erteilt durch:
- Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.
Französische Republik 🇫🇷
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (ohne Strafverteidigung und ohne gerichtliche Vertretung) in folgenden Bezirken beantragt:
- Ordre des avocats de Paris (beantragt)