
Klar. Kompetent. Engagiert.
Ich bin Guy Bockamp und ich berate im EU-Recht, Kunst- und Urheberrecht und zum Recht der Museen und Sammlungen – klar, kompetent und engagiert.
In meiner Privatkanzlei bin spezialisiert auf den Schutz kreativer Leistungen und Fragen der Restitution von Kulturgütern, aus kolonialen Kontexten.

Klar. Kompetent. Engagiert.
Ich bin Guy Bockamp und ich berate im EU-Recht, Kunst- und Urheberrecht und zum Recht der Museen und Sammlungen – klar, kompetent und engagiert.
Meine Privatkanzlei ist spezialisiert auf den Schutz kreativer Leistungen und Fragen der Restitution von Kulturgütern, aus kolonialen Kontexten.
Über mich
Machen wir es kurz:
Wenn Sie sich für meinen beruflichen Werdegang interessieren, schauen Sie gerne auf mein LinkedIn-Profil
Ich wurde 1979 in Hamburg geboren, war an der Cambridge University (UK) und an der Georg-August-Universität Göttingen und habe Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Informatik studiert, habe für eine texanische Kanzlei (die es leider nicht mehr gibt) und die University of Texas at Austin in einem Deutschen Ministerium (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bzw. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) und im politischen Raum als Assistent des Bundesministers der Finanzen gearbeitet. Seit 2007 bin ich Rechtsanwalt.
In dieser Zeit habe ich mehrere Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz / Intellectual Property (IP) zur Entscheidung vor den Deutschen Bundesgerichtshof verhandelt, darunter die Entscheidung BGH, 04.07.2019 – I ZR 149/18 – Deutsche Umwelthilfe, und gemeinsam mit den Rainbow Refugees Frankfurt für LGBTIQ+ Geflüchtete gekämpft.
Außerdem habe ich Erfahrung bei der Beratung von NGOs und Verbraucherschutzverbänden in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, einschließlich der transnationalen Verlegung und betreffend das Gesellschaftsrecht mehrere Mitgliedsstaaten bzw. EWR-Staaten (namentlich insbesondere Belgien, Deutschland, Österreich, Luxemburg und Liechtenstein) und die Rechtswahl-Planung (einschließlich bestimmter steuerlicher Aspekte) im europäischen Vergleich und der
Was mich als Mensch bewegt
Menschsein bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst, für andere, für das, was war und das, was ist und kommt. Es ist die Fähigkeit, Ungerechtigkeit zu erkennen, zu verstehen und nicht hinzunehmen. Menschsein bedeutet, mitzufühlen und sich einzumischen, auch wenn es unbequem wird.
Menschsein heißt, nach Wissen zu streben und nicht mit einfachen Antworten zufrieden zu sein, nur weil sie uns schmeicheln oder uns gelegen kommen. Es bedeutet, Komplexität auszuhalten, Zusammenhänge zu verstehen und die eigene Perspektive ständig zu hinterfragen. Denn wer sich weiterentwickeln will, muss bereit sein, sich von neuen Ideen herausfordern zu lassen.
Es ist aber auch der Wunsch nach Ausdruck – in Kunst, Kultur, Sprache. Kreativität und Freiheit sind kein Beiwerk, sondern der Kern dessen, was uns als Menschen ausmacht. Unsere Geschichten, unser Schaffen, unser Erinnern – das ist unser Erbe. Und es verdient Achtung.
Vor allem aber ist Menschsein nicht nur das Streben nach dem Eigenen, sondern auch das Anerkennen des Anderen. Es bedeutet, sich nicht nur an Regeln zu halten, sondern Gerechtigkeit zu wollen. Nicht nur Rechte zu kennen, sondern Verantwortung zu tragen. Nicht nur zu beobachten, sondern zu handeln.
Menschsein ist die Suche nach Sinn. Manchmal ist es Widerspruch, manchmal ist es Klarheit – aber immer ist es im Kern die Entscheidung zur Verantwortung.
Über mich
Wenn Sie sich für meinen beruflichen Werdegang im Detail interessieren, schauen Sie gerne auf mein LinkedIn-Profil
Ich wurde 1979 in Hamburg geboren, war an der Cambridge University (UK) und an der Georg-August-Universität Göttingen und habe Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Informatik studiert, habe für eine texanische Kanzlei, Steven Bickerstaff, JD, und die University of Texas at Austin, in einem Deutschen Ministerium (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bzw. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) und im politischen Raum als Assistent eines Bundesministers gearbeitet.
Ich habe über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der politischen Beratung und Kommunikation.
Nach meinem berufsbegleitenden Rechtsreferendariat am OLG Frankfurt am Main habe ich das Deutsche Assessorexamen erfolgreich abgelegt. Im September 2007 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Heute habe ich die Erlaubnis zur anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten und im Fürstentum Liechtenstein.
In dieser Zeit habe ich mehrere Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz / Intellectual Property zur Entscheidung vor den Deutschen Bundesgerichtshof verhandelt und veröffentlicht und ich habe gemeinsam mit den Rainbow Refugees für die Rechte von LGBTIQ+-Geflüchteten gekämpft.
Was mich als Mensch bewegt
Menschsein bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst, für andere, für das, was war und das, was ist und kommt. Es ist die Fähigkeit, Ungerechtigkeit zu erkennen, zu verstehen und nicht hinzunehmen. Menschsein bedeutet, mitzufühlen und sich einzumischen, auch wenn es unbequem wird.
Menschsein heißt, nach Wissen zu streben und nicht mit einfachen Antworten zufrieden zu sein, nur weil sie uns schmeicheln oder uns gelegen kommen.
Es bedeutet, Komplexität auszuhalten, Zusammenhänge zu verstehen und die eigene Perspektive ständig zu hinterfragen. Denn wer sich weiterentwickeln will, muss bereit sein, sich von neuen Ideen herausfordern zu lassen.
Es ist aber auch der Wunsch nach Ausdruck – in Kunst, Kultur, Sprache. Kreativität und Freiheit sind kein Beiwerk, sondern der Kern dessen, was uns als Menschen ausmacht. Unsere Geschichten, unser Schaffen, unser Erinnern – das ist unser Erbe. Und es verdient Schutz.
Vor allem aber ist Menschsein nicht nur das Streben nach dem Eigenen, sondern auch das Anerkennen des Anderen. Es bedeutet, sich nicht nur an Regeln zu halten, sondern Gerechtigkeit zu wollen. Nicht nur Rechte zu kennen, sondern Verantwortung zu tragen. Nicht nur zu beobachten, sondern zu handeln.
Menschsein ist die Suche nach Sinn. Manchmal ist es Widerspruch, manchmal ist es Klarheit – aber immer ist es die Entscheidung zur Verantwortung.
Meine Partner: weder „Mandant“ noch „Klient“
Mein Großvater war in der Bundesrepublik am Aufbau der „Allgemeinen Rechtsschutz AG“ (ARAG) beteiligt, später einer der größten Rechtsschutzversicherer. Ein rundum markanter Charakter – und überdies Anwalt. Junge Kollegen herrschte er gern belehrend an: „Wir bearbeiten hier keine Fälle, wir erledigen sie!“ Diese Haltung ist Teil des anwaltlichen Arbeitsethos.
Und so gab es auch in meinem Berufsleben Zeiten, in denen ich über 1.000 Fälle pro Jahr bearbeitet habe. Lukrativ – aber anonym. Es war juristische Fließbandarbeit. Wir machten sich nicht einmal die Mühe, sich die Namen der Parteien zu merken. Jeden Tag: vier neue Akten anlegen und vier andere schließen.
Es waren nicht meine zufriedensten Jahre. Immer öfter blieb ein unangenehmes Gefühl zurück: Wird diese Arbeit den Interessen meiner Mandanten wirklich gerecht? Sehe ich meine Mandant:innen in der Gesamtheit ihrer Situation? Für wen bin ich ein guter Anwalt – für meinen Mandanten oder nur für mein Betriebsergebnis?
In dieser Zeit begann ich, mich intensiv und kritisch mit der Rolle von Anwälten auseinanderzusetzen. Was ist die Rolle des Anwalts? Und was sollte sie sein? Was könnte sie sein? Vor einiger Zeit habe ich mich entschieden, keine „Fälle“ mehr abzuarbeiten.
In Deutschland werden rechtssuchende Personen zu „Mandanten“, sobald sie eine Kanzlei betreten. Das Wort stammt vom lateinischen mandare und bedeutet wörtlich „etwas in die Hand geben“. Eine andere Nuance trägt das – im übrigen Europa häufigere – Wort „Klient“. Dessen Herkunft ist nicht abschließend geklärt; es dürfte von cluere stammen und beschreibt ein Verhältnis loyalen Vertrauens, einen Schutzbund, etwa zwischen Patron und Schutzbefohlenem. Es enthält Elemente von Schutz und Fürsorge, aber auch solche der Abhängigkeit.
Beide Begriffe beschreiben die Arbeit, wie ich sie verstehe, weder umfänglich noch hinreichend.
Ich verstehe meine Aufgabe weder als bloße Entgegennahme eines Auftrags noch als patronisierendes Fürsorgeverhältnis. Wer mir sein Anliegen überträgt, übergibt nicht nur einen Akt, sondern schenkt Vertrauen. Und wer mit mir eine Partnerschaft eingeht, bekommt keinen Patron, sondern einen Partner – jemanden, der im eigentlichen Wortsinn teilnimmt und einen Anteil der Verantwortung trägt.
Eine solche Partnerschaft ist kein Fall und kein Vorgang. Sie ist ein bewusst eingegangenes Bündnis. Kein administrativer Akt, sondern eine Allianz. Allerdings eine Allianz auf Zeit.
Höchstens 7 Partner gleichzeitig
Ich arbeite mit Menschen, deren Entscheidungen teils sehr große Tragweite haben – wirtschaftlich, beruflich, persönlich. Deshalb begleite ich grundsätzlich eng, strategisch und präsent.
Aus diesem Grund begrenze ich die Zahl meiner Partner bewusst auf höchstens sieben gleichzeitig. Die Zusammenarbeit ist von Anfang an auf inhaltliche Tiefe und Verlässlichkeit angelegt. Für die Zeit unserer Zusammenarbeit behandle ich jede Angelegenheit mit derselben Sorgfalt, als wäre es die meiner Geschwister.
Manche Partnerschaften sind extrem intensiv und dauern nur wenige Wochen. Andere bestehen seit weit über einem Jahrzehnt. Meine beiden ältesten Partnerschaften bestehen seit dem Jahr 2008 bzw. 2012.
Unsere Zusammenarbeit ist so besonders wie Ihre Situation
Zu den Partnern, mit denen ich arbeite, gehören bzw. gehörten:
- Minister:innen
- Kultureinrichtungen und Stiftungen
- NGOs (Verbraucherschutz, Umwelt, Gewerkschaften)
- Abgeordnete und Politiker:innen (auf international und nationaler Ebene)
- Family Offices
- Sammler:innen und Kurator:innen
- Künstler:innen und kreative Menschen
- Unternehmen und Verbände der Unterhaltungsindustrie
Wer sich für meine Arbeit entscheidet, entscheidet sich für mehr als rechtliche Vertretung – nämlich für eine verlässliche Partnerschaft.
So besonders, wie Ihre Situation
Limitiert: ich akzeptiere höchsten sieben Partner.
Orientierungsgespäche wöchentlich möglich
Orientierungsgespräche zeitnah
Orientierungsgespräche sind kurzfristig möglich. Dafür reserviere ich jede Woche zwei Stunden in meinem Arbeitskalender. In einem Orientierungsgespräch klären wir zeitnah,
- was konkret und aktuell möglich ist,
- ob eine Übernahme realistisch erscheint,
- und wann gegebenenfalls Kapazitäten frei werden.
Nicht selten kann ich auch eine Vertrauenskanzlei benennen, die ich für besonders sachkundig und zuverlässig halte, um ein Anliegen ohne Verzögerung zu behandeln.
Personen mit denen wir schon früher in einer Partnerschaft zusammengearbeitet haben, erhalten den Vorzug bei erneuten Anfragen.
Exklusivität beginnt mit einer Entscheidung.
Meine anwaltliche Tätigkeit in Europa
Mein Beruf führt mich an wunderbare Kulturorte Europas; mit meinen und für meinen Partner verhandele ich und erziele Lösungen als Anwalt und Berater.
Die anwaltliche Tätigkeit ist mir daher dauerhaft in mehreren Staaten Europas gestattet (Details dazu: s.u.); außerhalb Deutschlands übernehme ich allerdings keine Strafverteidigung.
Außerhalb der markierten Bereiche ist die beratende anwaltliche Tätigkeit jederzeit möglich; für eine Vertretung bedarf kann eine ad hoc Erlaubnis eingeholt werden.


Meine anwaltliche Tätigkeit in Europa
Mein Beruf führt mich an wunderbare Kulturorte Europas; mit meinen und für meinen Partner verhandele ich und erziele Lösungen als Anwalt und Berater.
Die anwaltliche Tätigkeit ist mir daher dauerhaft in mehreren Staaten Europas gestattet (Details dazu: s.u.); außerhalb Deutschlands übernehme ich allerdings keine Strafverteidigung.
Außerhalb der markierten Bereiche ist die beratende anwaltliche Tätigkeit jederzeit möglich; für eine Vertretung bedarf kann eine ad hoc Erlaubnis eingeholt werden.
Bundesrepublik Deutschland 🇩🇪
Umfassende Erlaubnis für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage der deutschen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erteilt durch:
- Rechtsanwaltskammer Kassel für alle Kammerbezirke
Königreich Belgien 🇧🇪
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (ohne Strafverteidigung und ohne gerichtliche Vertretung) in folgenden Bezirken erteilt:
- Barreau de Bruxelles – Ordre français
Republik Österreich 🇦🇹
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (außergerichtlich und ohne Strafverteidigung) in folgenden Bezirken
- Alle Kammerbezirke
Großherzogtum Luxemburg 🇱🇺
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (außergerichtlich und ohne Strafverteidigung) in folgenden Bezirken erteilt:
- Barreau de Luxembourg
- Barreau de Diekirch
Italienische Republik 🇮🇹
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (ohne Strafverteidigung und ohne gerichtliche Vertretung) in folgenden Bezirken:
- Ordine degli Avvocati di Bolzano
Rechtsanwaltskammer Bozen
Fürstentum Liechtenstein 🇱🇮
Erlaubnis nach Art. 83 Rechtsanwaltsgesetz Liechtenstein (EWR) erteilt durch:
- Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.
Französische Republik 🇫🇷
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (ohne Strafverteidigung und ohne gerichtliche Vertretung) in folgenden Bezirken beantragt:
- Ordre des avocats de Paris
(beantragt)
Irische Republik 🇮🇪
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (ohne Strafverteidigung und ohne gerichtliche Vertretung) in folgenden Bezirken beantragt:
- The Bar of Ireland
Barra na hÉireann
(beantragt) - Cumann Onórach Óstaí an Rí
The Honorable Society of King’s Inns
(beantragt)
Republik Estland 🇪🇪
Erlaubnis auf Grundlage der Richtlinie 98/5/EG (ohne Strafverteidigung und ohne gerichtliche Vertretung) in folgenden Bezirken beantragt:
- Eesti Advokatuur
(beantragt)









