Kunstverlagsverträge – Klarheit für Künstler und Verlage
Kunst lebt davon, gesehen und geteilt zu werden. Damit Bilder, Skulpturen oder Grafiken aber auch wirtschaftlich sinnvoll verwertet werden können, braucht es verlässliche rechtliche Grundlagen. Genau hier setzt der Kunstverlagsvertrag an. Er regelt, wie Werke vervielfältigt und verbreitet werden dürfen, welche Rechte Künstlerinnen und Künstler behalten und welche Rechte ein Verlag übernimmt.
Warum ein Kunstverlagsvertrag wichtig ist
Viele Konflikte entstehen aus fehlenden Absprachen: Darf ein Verlag eine bestimmte Auflage drucken? Muss der Name der Künstlerin immer genannt werden? Wie hoch ist die Vergütung, und wie oft wird abgerechnet? Solche Fragen lassen sich durch klare Vertragsgestaltung im Vorfeld vermeiden – zum Vorteil beider Seiten.
Typische Vertragspunkte im Überblick
- Nutzungsrechte: Soll der Verlag ein einfaches oder ein ausschließliches Recht erhalten? Gilt das nur für Deutschland oder weltweit?
- Auflage & Edition: Wie viele Exemplare dürfen produziert werden? Was passiert mit Restexemplaren?
- Vergütung: Pauschalbetrag, Beteiligung am Verkaufserlös oder Abrechnung über die VG Bild-Kunst?
- Urheberpersönlichkeitsrechte: Namensnennung, Integrität des Werkes, Zustimmung bei Änderungen.
- Laufzeit & Kündigung: Zeitlich begrenzt oder unbefristet? Mit welchen Fristen kann gekündigt werden?
Tipps aus der Praxis
- Für Künstler:
- Achten Sie darauf, dass Ihre Urheberpersönlichkeitsrechte ausdrücklich gewahrt bleiben.
- Prüfen Sie, ob die Vergütung angemessen ist und ob Ihnen Belegexemplare zustehen.
- Klären Sie vorab: soll Ihre Kunst in einem bestimmten (politischen) Kontext nicht genutzt werden?
- Für Verlage:
- Sorgen Sie für Klarheit über die Auflagenhöhe und die räumliche Reichweite der Nutzungsrechte.
- Prüfen Sie, ob eine Ausschließlichkeit notwendig ist oder ob ein einfaches Nutzungsrecht genügt.
- Für beide Seiten: Halten Sie Absprachen schriftlich fest und vermeiden Sie unklare Formulierungen.
- Ein klarer Vertrag schafft Vertrauen und Planungssicherheit.
- Besonderes Vertrauen schafft es, wenn zum Vertragsschluss die beiderseitigen Notizen (einschließlich Telefonnotizen, Mails, Chat-Nachrichten) zusammentragen und ein gemeinsames Anlage-Konvolut zum Vertrag festgehalten werden. Das kann auch digital erfolgen.
Mustervertrag

Checkliste
