Galerie- und Ausstellungsverträge – Sicherheit für Kunstschaffende und Galerien
Die Zusammenarbeit zwischen Künstlern und Galerien lebt vom gegenseitigen Vertrauen: Künstler erwarten eine professionelle Präsentation und Vermarktung ihrer Werke, Galerien investieren Zeit, Räume und Geld in Ausstellungen, Werbung und Kundenkontakte. Damit beide Seiten langfristig erfolgreich zusammenarbeiten können, braucht es klare Vereinbarungen.
Ein Galerievertrag oder Ausstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten:
- Welche Werke werden ausgestellt oder vertrieben?
- Welche Aufgaben übernimmt die Galerie – von Ausstellung und Lagerung bis hin zu Katalogen und Öffentlichkeitsarbeit?
- Wie wird der Verkauf organisiert – auf Kommissionsbasis, mit Optionsrechten oder exklusiv?
- Welche Vergütung steht dem Künstler zu und welche Provision erhält die Galerie?
- Welche urheberrechtlichen Regeln gelten, etwa bei Reproduktionen oder Online-Darstellungen?
Gut gestaltete Verträge schaffen Rechtssicherheit, vermeiden Konflikte und geben beiden Seiten die Freiheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Kunst und ihre Vermittlung an ein Publikum.
Für die Praxis: Vertragsmuster und Checkliste als Orientierungshilfe
Um die inhaltlichen Fragen einer Zusammenarbeit zwischen Künstlern und Galerien greifbar zu machen, finden Sie nachfolgend ein Muster für einen Galerievertrag. Es zeigt, wie die wesentlichen rechtlichen Punkte – von der Vergütung über Urheberrechte bis hin zu Laufzeit und Exklusivität – in einer schriftlichen Vereinbarung ausgestaltet werden können.
Da jeder Einzelfall besondere Anforderungen mit sich bringt, ersetzt dieses Muster keine individuelle Beratung.
Zur praktischen Vorbereitung eines Vertragsabschlusses dient daher zusätzlich eine Checkliste. Sie unterstützt dabei, die relevanten Aspekte systematisch durchzugehen und die für den konkreten Vertrag notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Mustervertrag

Checkliste

